Kosten

Die Leistungsentgelte richten sich grundsätzlich nach den anhand gesetzlicher Vorgaben zwischen uns und den Kostenträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträger) jeweils getroffenen Festlegungen. Damit ist einerseits gewährleistet, dass die Kosten nicht überhöht angesetzt sind, andererseits ist es nicht möglich, mit der Einrichtung niedrigere Kosten auszuhandeln.

 

Die Höhe der Kosten bemisst sich für alle Bewohnerinnen und Bewohner unserer Einrichtung nach einheitlichen Grundsätzen und unterscheidet sich im Wesentlichen vom jeweiligen Pflegegrad und der Dauer des Aufenthaltes (siehe Tabelle).

Heimentgelte in €

Heimentgelte in €

* Die Pflegekassen zahlen in Abhängigkeit der Dauer des Aufenthalts gemäß § 43c SGB XI einen Leistungszuschlag zwischen 15% und 75% am Eigenanteil der Pflegekosten. Sofern Ihre Einkünftige und Ihr Vermögen für die Zahlung der Heimkosten nicht ausreichen, können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten stellen. Dabei beraten wir Sie gerne.

Der monatliche Eigenanteil unter Berücksichtigung des Leistungszuschlags der Pflegekassen in Abhängigkeit der bisherigen Aufenthaltsdauer in einer Pflegeeinrichtung:

monatlicher Eigenanteil

** Unter Berücksichtigung einer Kombination mit Verhinderungspflege sowie eines Investitionskostenzuschusses durch den Sozialhilfeträger für bis zu 28 Tage. Für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten Pflegebedürftige einen monatlichen Betrag in Höhe von 131 Euro. Diese Beträge können im Rahmen einer Kurzzeitpflege für die Unterbringungskosten verwendet werden. Bitte fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wie hoch der ersparte Betrag ist, den Sie einsetzen können.

*** Inklusive Ausbildungsumlage; bitte Rundungsdifferenzen beachten!